Berufspraktikum nach der Fachschule
Nach der schulischen Ausbildung erfolgt ein Berufspraktikum (mit Vergütung), das von der Fachschule begleitet wird und mit einem Kolloquium abschließt. Das Berufspraktikum dauert ein Jahr. Es dient nach Abschluss der schulischen Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik zur eigenständigen Entwicklung der beruflichen Kompetenzen auf der Grundlage der schulischen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. Bei erfolgreichem Abschluss kann die staatliche Anerkennung ausgesprochen werden: "Staatlich anerkannte Erzieherin" bzw. "Staatlich anerkannter Erzieher".
Wie funktioniert es mit der Praktikumsstelle?
Die Praktikantinnen und Praktikanten suchen ihre Praxisstelle selbst aus und legen der Fachschule ihren Antrag zur Genehmigung vor. Eine Genehmigung erfolgt nach Überprüfung folgender Bedingungen:
- Die Praxisstelle entspricht dem Arbeitsfeld einer Erzieherin bzw. eines Erziehers und ermöglicht eine Betreuung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben.
- Die fachliche Betreuung erfolgt durch eine erfahrene Fachkraft mit mindestens zwei Jahren Berufserfahrung.
- Die Praxisstelle befindet sich im Umkreis von maximal 50 km von der Fachschule.
Wie ist der Ablauf während des Berufspraktikums?
- Die Praktikantinnen und Praktikanten schließen nach Zustimmung der Fachschule einen Ausbildungsvertrag mit einer sozialpädagogischen Einrichtung ab und erhalten für ihre Tätigkeit eine Vergütung.
- Die Fachschule für Sozialpädagogik betreut das Berufspraktikum durch Praxisbesuche und Studientage.
- Zum Abschluss der erfolgreichen schulischen Ausbildung und der Absolvierung des Berufspraktikums wird als Abschluss verliehen: Staatlich anerkannte Erzieherin bzw. Staatlich anerkannter Erzieher.